Studieren und Arbeiten.
Miete, Semesterbeitrag, der neue Laptop: Ein Studium kostet. Hier erfährst du, wie du deinen Finanzbedarf ausrechnest, welche Geldquellen es gibt und wie viel du neben dem BAföG dazuverdienen darfst – mit den Werten für 2026.
ohne BAföG-Kürzung.
Wie hoch ist dein Finanzbedarf im Studium?
In drei Schritten weißt du, wie viel Geld du im Monat brauchst – und wie viel davon aus deinem Nebenjob kommen sollte.
Fixkosten ermitteln
Dazu gehören die Miete und Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Telefon und Internet, außerdem Versicherungen, Rundfunkbeitrag und Fahrtkosten sowie deine Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und Lernmittel.
Variable Kosten und Puffer einplanen
Manches fällt nicht monatlich an: die Betriebskostenabrechnung (oft im Sommer), der Semesterbeitrag, Bücher zum Semesterstart. Plane auch Reparaturen oder einen neuen Laptop ein. Faustregel: ein Puffer von drei Monatsbudgets. Größere Anschaffungen, ein Auslandsaufenthalt oder Urlaub gehören ebenfalls in deine Jahresplanung.
Deine Lücke berechnen
Teile deinen Jahresbedarf durch zwölf. Davon ziehst du deine monatlichen Einnahmen ab, etwa Unterhalt, Kindergeld, BAföG oder Studienkredit. Die Differenz ist der Betrag, den du dir dazuverdienen solltest.
Aus deiner Lücke ergibt sich, wie viele Stunden du im Monat arbeiten solltest. Frag dich: An wie vielen Tagen pro Woche willst du arbeiten? Wo hat dein Stundenplan Lücken? Passt das Wochenende? Oder legst du den Großteil in die vorlesungsfreie Zeit? Genau dafür sind flexible Schichten da.
Diese Quellen helfen dir, dein Studium zu finanzieren.
Die meisten Studierenden kombinieren mehrere Quellen. Hier der Überblick mit Stand 2026.
Kindergeld
Deine Eltern bekommen für dich Kindergeld, solange du dich in deiner ersten Ausbildung oder deinem Erststudium befindest – längstens bis zu deinem 25. Geburtstag. Seit Januar 2026 sind das 259 € im Monat. In Sonderfällen, etwa nach bestimmten Dienstzeiten, kann der Anspruch länger laufen.
Unterhalt
Nach § 1601 ff. BGB sind deine Eltern verpflichtet, deine erste Berufsausbildung zu finanzieren – dazu zählt auch dein Studium. Können sie das nicht oder nur teilweise, kannst du BAföG beantragen.
BAföG
Wie viel du bekommst, hängt vor allem vom Einkommen deiner Eltern und deiner Wohnsituation ab. Voraussetzungen sind unter anderem ein förderfähiges Studium, ein passender Aufenthaltsstatus und dass du bei Studienbeginn jünger als 45 bist. Die Hälfte ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen. Den Antrag stellst du online über bafög.de oder beim Studierendenwerk deiner Hochschule.
Stipendien
Stipendien vergeben der Staat, Stiftungen, Unternehmen und Verbände. Anders als beim BAföG zahlst du nichts zurück. Viele setzen neben guten Noten auch soziales oder politisches Engagement voraus – informier dich also früh, zum Beispiel an deiner Hochschule, auf Hochschulinformationstagen oder in der Übersicht des Deutschen Studierendenwerks.
Und der Nebenjob? Neben Unterhalt, Kindergeld und BAföG ist er für die meisten die wichtigste Einnahmequelle. Achte darauf, dass er sich gut mit deinem Studium verträgt – und behalte die Einkommensgrenzen für BAföG, Familienversicherung und Steuer im Blick. Die Werte findest du weiter unten.
Zwei Quellen, bei denen du genau hinschauen solltest.
Ein Studienkredit muss zurückgezahlt werden – und Wohngeld gibt es für Studierende nur in Ausnahmefällen.
Studienkredit und Bildungsfonds
Viele Banken bieten Kredite an, mit denen du deine Lebenshaltungskosten im Studium deckst – auch zusätzlich zum BAföG. Alle Angebote funktionieren wie ein Darlehen: Du schließt einen Kreditvertrag, bekommst jeden Monat einen festen Betrag und zahlst ihn nach dem Studium mit Zinsen zurück.
Beispiel KfW-Studienkredit: 100 bis 650 € im Monat, die Höhe wählst du selbst. Beantragen kannst du ihn bis 44 Jahre, über Banken oder teilnehmende Studierendenwerke. Der Zinssatz ist variabel und wird zweimal im Jahr an den Kapitalmarkt angepasst.
Überleg dir gut, ob du nach dem Studium noch einen Kredit abzahlen willst: Über einen längeren Zeitraum kommen schnell hohe Summen zusammen.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Studierende bekommen es in der Regel nicht, wenn sie dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind – auch dann nicht, wenn der BAföG-Antrag zum Beispiel am Einkommen der Eltern scheitert. Möglich ist Wohngeld unter anderem, wenn
- du die Förderungshöchstdauer überschritten hast,
- du ohne wichtigen Grund das Fach gewechselt oder das Studium abgebrochen hast,
- du bei Studienbeginn die BAföG-Altersgrenze von 45 Jahren überschritten hattest,
- du den geforderten Leistungsnachweis nicht erbracht hast oder von einem Begabtenförderungswerk gefördert wirst,
- du BAföG nur als Darlehen bekommst.
Die Höhe richtet sich nach deiner Miete, deinem Einkommen und der Mietstufe deines Wohnorts. Wohngeld gibt es nur auf Antrag bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt, ab dem Monat der Antragstellung und in der Regel für zwölf Monate.
Wie viel darfst du neben dem BAföG verdienen?
Du bekommst BAföG und willst trotzdem etwas dazuverdienen? Das geht – wenn du die Grenze kennst. Seit dem 1. Januar 2026 kannst du als Angestellte oder Angestellter (also nicht selbstständig) bis zur Minijob-Grenze von 603 € brutto im Monat dazuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Aufs Jahr gerechnet sind das 7.236 €.
Entscheidend ist dein Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum, also der Durchschnitt – nicht der einzelne Monat. Ein Monat mit mehr Schichten in den Semesterferien ist deshalb kein Problem, solange andere Monate darunter liegen.
Bitte denk daran: Diese Angaben hängen immer von deiner persönlichen Situation ab. Wir geben dir einen Überblick, können aber keine Gewähr übernehmen. Einen genauen Wert liefern BAföG-Rechner im Internet oder dein Amt für Ausbildungsförderung.
brutto im Jahr (12 Monate)
im Monat bei 16 €/Stunde
Brutto, bei Anstellung (nicht selbstständig), Durchschnitt im Bewilligungszeitraum. Quelle: bafög.de
Einkommen, Versicherung, Steuer: die Grenzen im Überblick.
Neben dem BAföG gibt es weitere Grenzen, die mitentscheiden, wie viel du verdienen solltest.
Was als Einkommen zählt
Beim BAföG zählt nicht nur dein Lohn. Auch Stipendien können angerechnet werden: Leistungsabhängige Stipendien wie das Deutschlandstipendium bleiben bis 300 € im Monat außen vor, was darüber liegt, zählt als Einkommen. Wer von einem Begabtenförderungswerk gefördert wird, bekommt kein BAföG.
Im Internet findest du zahlreiche BAföG-Rechner, die dir einen Überblick für deine Situation geben.
Versicherung und Steuer
- Familienversicherung: Über deine Eltern bleibst du bis 25 kostenlos krankenversichert, solange du nicht mehr als 565 € im Monat verdienst – im Minijob bis 603 €.
- Rentenversicherung: Im Minijob bist du rentenversicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag befreien lassen.
- Werkstudentenjob: Im Semester höchstens 20 Stunden pro Woche, sonst fallen die Vorteile in der Sozialversicherung weg.
- Steuer: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr zahlst du keine Einkommensteuer.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Die Bundesregierung hat im August 2026 eine BAföG-Reform beschlossen, die ab 2027 höhere Sätze vorsieht; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Verbindlich ist immer dein Bescheid.
Wir planen mit, damit dein Job zu deinen Finanzen passt.
Wir helfen dir, deine Finanzen zu planen. Du kannst zwischen verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen wählen – und wir schauen gemeinsam, welches Modell am besten zu deiner Situation passt, zum Beispiel wenn du unter der BAföG- oder Minijob-Grenze bleiben willst.
In deinem Online-Konto siehst du jederzeit, wie viel du im laufenden Monat schon verdient hast. Deine Gehaltsabrechnungen liegen digital für dich bereit. So behältst du das ganze Jahr den Überblick und planst auch die Semesterferien, ohne Einkommensgrenzen zu überschreiten.
Wo ist das Geld schon wieder hin?
Ende des Monats, und du fragst dich mal wieder, was mit deinem Geld passiert ist? Das kennen fast alle Studierenden. Deshalb lohnt es sich, Studentenrabatte gezielt zu nutzen – auch Banken und Versicherungen haben oft spezielle Angebote.
Hör dich außerdem in deiner Studienstadt um: Viele lokale Unternehmen bieten Ermäßigungen speziell für Studierende. Und wenn am Monatsende trotzdem etwas fehlt, ist eine zusätzliche Schicht bei uns schnell gefunden.
Hier lohnt sich der Studi-Rabatt
Frag bei jedem Abschluss nach einem Angebot für Studierende.
Als Nachweis reicht meist deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.