MINIJOB · KURZFRISTIG · FEST

Minijob, kurzfristig oder fest?

Finde, was zu dir passt.

Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Festanstellung – drei Wege zu jobben, mit ganz unterschiedlichen Regeln für Verdienst, Abgaben und Versicherung. Hier siehst du auf einen Blick, was gilt, was davon auf deinem Konto landet und welche Form in deiner Situation die bessere Wahl ist.

Stand: Oktober 2026
Mit Rechenbeispielen
Werte für 2027 schon drin
Junge Frau mit orangefarbener Mappe kommt aus einem Gebäude mit der Aufschrift Jobcenter.
603 €
Minijob-Grenze pro Monat (2026)
DIE DREI GRENZEN, DIE DU KENNEN SOLLTEST.

Die Eckwerte 2026 auf einen Blick.

Ob Minijob, kurzfristig oder fest – welche Form für dich gilt, entscheiden vor allem zwei Dinge: wie viel du im Monat verdienst und wie lange du im Jahr arbeitest. Diese drei Zahlen solltest du kennen.

603 €

Minijob-Grenze pro Monat

So viel darfst du im Schnitt monatlich verdienen, damit es ein Minijob bleibt – aufs Jahr gerechnet 7.236 €. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn.

70 Tage

Kurzfristig: 3 Monate oder 70 Arbeitstage

Pro Kalenderjahr und von Anfang an befristet. Wie viel du in dieser Zeit verdienst, ist egal – eine Verdienstgrenze gibt es nicht. Alle kurzfristigen Jobs im Jahr werden zusammengezählt.

2.000 €

Obergrenze des Übergangsbereichs

Verdienst du in einer Festanstellung zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, zahlst du nur reduzierte Sozialabgaben (Midijob). Darüber gelten die vollen Beiträge.

Ausblick 2027: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde und die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat. Die 70-Tage-Regel und die 2.000-€-Grenze bleiben unverändert.

DREI FORMEN IM DIREKTEN VERGLEICH.

Was gilt wo? Der Vergleich in drei Karten.

Gleiche Kriterien, drei Antworten. Gut zu wissen: Mindestlohn, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit (nach vier Wochen Beschäftigung) gelten in allen drei Formen – auch im Minijob.

BIS 603 €

Minijob

Dauerhaft jobben mit kleinem Verdienst – ideal neben Studium, Rente oder Hauptjob.

Verdienst
bis 603 € im Monat
Dauer
unbegrenzt
Sozialabgaben
3,6 % Rente, befreibar
Lohnsteuer
meist pauschal, zahlt der Arbeitgeber
Krankenversicherung
nicht über den Job
Rentenversicherung
ja, Befreiung möglich
Arbeitslosenvers.
nein
Urlaub
ja, anteilig
MAX. 70 TAGE

Kurzfristige Beschäftigung

Befristet und intensiv – ohne Verdienstgrenze, aber nur wenige Wochen im Jahr.

Verdienst
keine Grenze
Dauer
max. 3 Monate / 70 Tage
Sozialabgaben
keine
Lohnsteuer
ja, oft erstattbar
Krankenversicherung
nicht über den Job
Rentenversicherung
nein
Arbeitslosenvers.
nein
Urlaub
ja, anteilig
AB 603,01 €

Festanstellung

Regelmäßig verdienen und voll abgesichert – in Teilzeit oder Vollzeit.

Verdienst
ab 603,01 € im Monat
Dauer
unbegrenzt
Sozialabgaben
rund 21–22 %, im Midijob weniger
Lohnsteuer
nach Steuerklasse
Krankenversicherung
ja
Rentenversicherung
ja
Arbeitslosenvers.
ja
Urlaub
ja

Midijob (Übergangsbereich): Liegt dein Verdienst in einer Festanstellung zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, zahlst du weniger Sozialabgaben – bist aber trotzdem voll versichert und bekommst Rentenansprüche auf deinen vollen Lohn.

Werkstudent: Studierst du eingeschrieben, kannst du im Semester bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und zahlst dabei nur in die Rentenversicherung ein. Alles dazu findest du auf Studieren und arbeiten.

KURZFRISTIG HEISST: BEFRISTET UND NICHT BERUFSMÄSSIG.

70 Tage im Jahr – und dann ist Schluss.

Eine kurzfristige Beschäftigung muss von Anfang an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein. Alle kurzfristigen Jobs eines Jahres werden zusammengerechnet – auch die bei anderen Arbeitgebern.

Zweite Bedingung: Du darfst nicht berufsmäßig jobben, das Geld also nicht zum Leben brauchen. Das passt zum Beispiel, wenn du studierst, zwischen Schule und Studium stehst, in Rente bist oder einen Hauptjob hast. Wer dagegen zwischen Schule und Ausbildung steht oder auf Jobsuche ist, gilt meist als berufsmäßig – dann ist kurzfristig nicht möglich.

BEISPIEL: DEIN KONTINGENT IM JAHR
Variante 1: Vollzeit in den Ferien
3 Monate
J
F
M
A
M
J
J
A
S
O
N
D
Bei fünf oder mehr Arbeitstagen pro Woche zählen die drei Monate – hier Juli bis September.
Variante 2: zwei, drei Tage pro Woche
70 Tage
Frühjahr: 20 Tage
Sommer: 40 Tage
Herbst: 10 Tage
Bei weniger als fünf Tagen pro Woche zählen die Arbeitstage – verteilt übers Jahr, zusammen höchstens 70.
BRUTTO IST NICHT NETTO.

Was von deinem Lohn übrig bleibt.

Drei typische Monate, alle zu 16 € pro Stunde: ein Minijob mit 37 Stunden, ein Ferienmonat kurzfristig mit 160 Stunden und eine Teilzeitstelle mit 80 Stunden. Die Länge des Balkens zeigt dein Brutto, der orange Teil das, was auf deinem Konto landet.

Beim kurzfristigen Job wird Lohnsteuer einbehalten – die bekommst du aber oft zurück: Liegt dein zu versteuerndes Einkommen im ganzen Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, holst du sie dir über die Steuererklärung wieder. In der Teilzeit wirkt der Übergangsbereich: Statt rund 278 € zahlst du nur rund 211 € Sozialabgaben und bist trotzdem voll versichert.

NETTO IM VERGLEICH · 16 € PRO STUNDE
Minijob · 37 Std. · 592 € brutto
571 €
Abzug: rund 21 € Rentenversicherung (3,6 %)
Kurzfristig · 160 Std. · 2.560 € brutto
≈ 2.221 €
Abzug: rund 339 € Lohnsteuer, oft komplett erstattbar
Teilzeit · 80 Std. · 1.280 € brutto
1.069 €
Abzug: rund 211 € Sozialabgaben (Midijob), keine Lohnsteuer
Netto auf deinem Konto
Abzüge
ANNAHMEN

Werte 2026, Steuerklasse I, kinderlos, ab 23 Jahren, ohne Kirchensteuer, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %. Minijob mit Rentenversicherung – wer sich befreien lässt, bekommt die vollen 592 €. Vereinfachte, gerundete Beispielrechnung.

IN DREI FRAGEN ZUR PASSENDEN FORM.

Welche Form passt zu dir?

Geh die Fragen der Reihe nach durch. Beim ersten Ja hast du deine Antwort.

FRAGE 1
Ist dein Job von vornherein auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt – und jobben ist nicht dein Hauptberuf?
Ja → kurzfristige Beschäftigung
Nein → weiter zu Frage 2
FRAGE 2
Willst du dauerhaft höchstens 603 € im Monat verdienen – zum Beispiel wegen BAföG, Familienversicherung oder neben deinem Hauptjob?
Ja → Minijob
Nein → weiter zu Frage 3
FRAGE 3
Du willst regelmäßig mehr als 603 € im Monat verdienen?
Dann → Festanstellung in Teilzeit oder Vollzeit

Grenzfälle gibt es immer, etwa wenn du mehrere Jobs hast. Sprich uns an, wir prüfen mit dir, was in deiner Situation passt: Hotline für Jobber 0381 / 2027 8950

BEISPIELE AUS DEM ECHTEN LEBEN.

Was passt in welcher Situation?

Sieben typische Lebenslagen – und die Form, die dort meistens die bessere Wahl ist. Jede Situation ist ein bisschen anders; im Zweifel rechnen wir es gemeinsam mit dir durch.

KURZFRISTIG

Zwischen Abi und Studium

Ein paar Monate Zeit, bis das Studium beginnt? Dann ist kurzfristig ideal: keine Verdienstgrenze, keine Sozialabgaben. Wichtig: Das gilt nur, wenn danach wirklich ein Studium folgt – vor einer Ausbildung zählt der Job meist als berufsmäßig.

MINIJOB

Studium mit BAföG

Seit 2026 darfst du im Schnitt 603 € im Monat dazuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird – genau die Minijob-Grenze. Was darüber liegt, wird angerechnet. Der Minijob passt deshalb perfekt.

KURZFRISTIG

Viel arbeiten in den Semesterferien

In den Ferien Vollgas, im Semester Pause: Kurzfristig arbeitest du bis zu drei Monate ohne Verdienstgrenze. Die Lohnsteuer holst du dir bei kleinem Jahreseinkommen zurück. Mit BAföG zählt der Verdienst trotzdem mit – dann vorher rechnen.

MINIJOB ODER FEST

In Rente

Zur Altersrente darfst du unbegrenzt hinzuverdienen, der Minijob ist der unkomplizierte Klassiker. Neu seit 2026: Ab der Regelaltersgrenze sind in einer Festanstellung bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei (Aktivrente) – im Minijob gilt das nicht.

MINIJOB

Neben deinem Hauptjob

Einen Minijob neben deiner Hauptbeschäftigung bekommst du fast abgabenfrei obendrauf – ohne Steuerklasse VI und ohne Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Ein zweiter regulärer Job würde dagegen über Steuerklasse VI voll besteuert.

MINIJOB

Über die Familie versichert

Bist du über deine Eltern oder deinen Ehepartner krankenversichert, bleibt das mit einem Minijob bis 603 € so. Mit einer Festanstellung darüber bist du selbst versichert – mehr Schutz, aber auch eigene Beiträge.

FESTANSTELLUNG

Vollzeit, Wiedereinstieg oder einfach mehr Sicherheit

Ob Wiedereinstieg nach der Elternzeit, Jobwechsel oder einfach mehr Planbarkeit: Eine Festanstellung in Teilzeit oder Vollzeit bringt dir volle Sozialversicherung, Anspruch auf Arbeitslosengeld und Rentenansprüche auf dein ganzes Gehalt.

Sprich uns an – wir schauen gemeinsam, ob und in welchem Umfang das bei Staff Eins für dich möglich ist. Und gefällt es dir bei einem Einsatzbetrieb, kann er dich auch direkt fest übernehmen.

HÄUFIG GEFRAGT.

Fragen zu Minijob, kurzfristig und Festanstellung.

Darf ich einen Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung kombinieren?

Bei verschiedenen Arbeitgebern ja. Beim selben Arbeitgeber geht beides nicht gleichzeitig, und für einen Wechsel müssen in der Regel mindestens zwei Monate zwischen den Beschäftigungen liegen. Wir prüfen mit dir, ob und wann ein Wechsel sinnvoll ist.

Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub?

Ja. Minijobber haben dieselben Rechte wie alle anderen Beschäftigten: bezahlten Urlaub anteilig nach deinen Arbeitstagen, Lohnfortzahlung bei Krankheit nach vier Wochen Beschäftigung und mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt auch für kurzfristig Beschäftigte.

Was passiert, wenn ich die 603 € mal überschreite?

Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt: in höchstens zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten und dann bis zum Doppelten der Grenze, also bis 1.206 €. Verdienst du regelmäßig mehr, endet der Minijob und es beginnt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Soll ich mich im Minijob von der Rentenversicherung befreien lassen?

Das ist deine Entscheidung. Ohne Befreiung zahlst du 3,6 % (bei 592 € rund 21 €) und sammelst dafür volle Rentenmonate – wichtig zum Beispiel für Reha-Leistungen oder die Erwerbsminderungsrente. Mit Befreiung bekommst du deinen Lohn komplett ausgezahlt.

Bin ich im Minijob oder kurzfristig krankenversichert?

Nicht über den Job. Du brauchst eine eigene Krankenversicherung, zum Beispiel über deine Familie, als Studentin oder Student, über die Rente oder deinen Hauptjob. Erst in einer Festanstellung ab 603,01 € bist du über die Arbeit selbst versichert.

Muss ich bei kurzfristiger Beschäftigung Steuern zahlen?

Ja, der Lohn ist steuerpflichtig und wird in der Regel nach deiner Steuerklasse abgerechnet. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen im ganzen Jahr unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), bekommst du die Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.

Alle Angaben nach Stand Oktober 2026 und vereinfacht dargestellt – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Deinen Fall rechnen wir gern mit dir durch: Hotline für Jobber 0381 / 2027 8950 · Mehr Antworten in den FAQ.

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